AGB
1. Geltung
Für alle Geschäfte mit der Firma Fischzucht Hagedorn gelten nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allein diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsgegenstand und werden vom Besteller auch für den Fall, dass er eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, ausdrücklich anerkannt.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestätigte Bestellungen für Lieferungen von Fischen aus eigener Aufzucht brauchen nicht ausgeführt zu werden, wenn die Leistung durch Krankheit oder höhere Gewalt unmöglich geworden ist. Der Käufer wird gegebenenfalls unverzüglich benachrichtigt.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Fische bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fischzucht Hagedorn. Der Käufer ist jedoch befugt, die Fische auch vor Bezahlung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Für diesen Fall gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt. Kaufpreisforderungen des Verkäufers aus dem Weiterverkauf der von der Fischzucht Hagedorn erworbenen Fische sind hiermit sicherungshalber an die Fischzucht Hagedorn abgetreten.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Vorliegen der Bestellung im Rahmen unserer wöchentlichen Liefertouren. Ab einem Bestellwert von 300,00 € erfolgt die Lieferung frei Haus. Andernfalls gehen sämtliche Transport- und Transportnebenkosten zu Lasten des Bestellers. An Neukunden erfolgt die Erstlieferung nur gegen Barzahlung.
Die Lieferung in Regionen außerhalb unserer wöchentlichen Liefertouren erfolgt per Expressversand. Die Lieferung per Expressversand erfolgt ab einem Bestellwert von 400,00 €
frei Haus.
5. Preise, Fälligkeit
Für die Lieferung gelten die Listenpreise unserer Preis-und Stocklisten zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Zahlung ist fällig unmittelbar nach der Lieferung.
6. Gewährleistung
a. Für die Ankunft von lebenden Fischen frei von äußerlich erkennbaren Krankheitsanzeichen wird Gewähr übernommen. Die Gewährleistung für später auftretende Krankheiten etc. wird ausgeschlossen.
Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB gilt nicht, da die entsprechende Vermutung regelmäßig nicht mit der Art der Sache oder des Mangels vereinbar ist. Der Käufer ist also gegebenenfalls verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel der gelieferten Fische zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits bestand.
b. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Auftretende Mängel bei Lieferung lebender Tiere sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich zu rügen.
c. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer allein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung. Andere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Haftung für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen des Verkäufers ist ausgeschlossen, sofern diese Pflichtverletzungen keine Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
d. Der Verkäufer sichert zu, dass zur Zeit der Übergabe an den zu liefernden Fischen und in den Aufzucht- bzw. Hälteranlagen keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit erkennbar waren. Die gelieferten Koi-Karpfen sind nach der PCR-Methode auf KHV untersucht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund möglicherweise unzuverlässiger Testmethoden eine Garantie für tatsächliche KHV-Freiheit nicht übernommen wird.
7. Rücksendung
Der Verkäufer ist berechtigt, die Rücksendung reklamierter lebender, wie toter Fische zum Zwecke der Beweissicherung zu verlangen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlich der Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Sollten Einzelbestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.